Menschenrechte und Grundfreiheiten
Europäische Menschenrechtskonvention Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist ein rechtlich verbindlicher völkerrechtlicher Vertrag, der 1953 in Kraft getreten ist und sich an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948 orientierte. Die Konvention wurde von allen Mitgliedsstaaten des Europarates – mit Ausnahme Weißrusslands und des Vatikanstaates – unterzeichnet und ratifiziert. Sie ist die bedeutendste Konvention des Europarats und besteht aus einer Präambel und drei in Artikel gegliederte Abschnitte. Abschnitt I „Rechte und Freiheiten“…