EU: Frauenrechte

EU: Frauenrechte

Frauenrechte – Menschenrechte

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die Gleichstellung der Geschlechter festgeschrieben.

Im Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten ist, wurde die Gleichheit von Frauen und Männern als gemeinsamer Wert der Europäischen Union festgelegt.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern zählt damit zu den in den Verträgen der Europäischen Union verankerten Grundwerten, Zielen und Aufgaben.

In der Praxis bedeutet das, dass der Gleichstellungsaspekt grundsätzlich in allen Bereichen des Handelns der EU durchgängig berücksichtigt werden muss und Ungleichheiten beseitigt werden sollen.

Bereits seit den Anfängen nimmt das Europäische Parlament eine wichtige, aktive Position bei der Förderung der Gleichstellung ein: bei der Gesetzgebung, der Unterstützung von Gleichstellungsstrategien, der Kontrolle der Fortschritte bei der Umsetzung und der Zustimmung zur Haushaltsplanung. Für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter wurde ein eigener Ausschuss eingerichtet.

Dem entsprechen seit den 1970er-Jahren umfangreiche Rechtsvorschriften, sog. Richtlinien, die von den Mitgliedsstaaten verpflichtend umzusetzen sind, wie beispielsweise zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Beschäftigung oder beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.

Über die Gesetzgebung hinaus erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung der Europäischen Union durch die Umsetzung des Gender Mainstreaming, d.h. der Berücksichtigung der Gleichstellungsaspektes, und durch
verschiedenen EU-Finanzierungsprogramme eine Unterstützung von vielfältigen Maßnahmen und Initiativen für die Gleichstellung.

Europäisches Parlament

Den strategischen Rahmen bildet der Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011-2020) und die Strategie der Europäischen Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2016-2019, die Grundlage für die Umsetzung des Pakts im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den anderen Organen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und den Interessenvertretungen ist.

Die fünf Schwerpunkte der Europäischen Kommission der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die sowohl vom
Europäischen Parlament als auch vom Rat unterstützt werden, sind die Steigerung der Erwerbsbeteiligung und gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer, die Verringerung des geschlechtsspezifischen Einkommensgefälles, die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen, die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und Unterstützung für die Opfer, und die weltweite Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Weiters bestehen die Verpflichtungen zur Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierungen , zur Förderung des Gender Mainstreaming und zur Berücksichtigung der der Gleichstellung bei der Entwicklung von Finanzierungsprogrammen der Europäischen Union für den Zeitraum nach 2020.

Neben diesem von der Europäischen Union geschaffenen rechtlichen Rahmen haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten durch internationale Verträge und Übereinkommen wesentliche Verpflichtungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern. (Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierungen der Frau der Vereinten Nationen – CEDAW, Erklärung der Aktionsplattform von Peking, Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung).

Links:

http://www.europarl.europa.eu/portal/de

https://ec.europa.eu/austria/home_de

https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/

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