Charta der Grundrechte der EU

Charta der Grundrechte der EU

Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie

Die gemeinsamen Grundsätze und Werte der Europäischen Union sind Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Förderung von Frieden und Stabilität.

Der Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Lissabon) hat – kurz zusammengefasst – Regelungen betreffend der Zuständigkeiten, der Politikbereiche, den institutionellen Aufbau der Europäischen Union, den Ausbau der Demokratie und den verbesserten Schutz der Grundrechte zum Inhalt.

Mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die seit 2009 (Vertrag von Lissabon) rechtsverbindlich ist, wurde ein einheitlicher Grundrechtekatalog der bürgerlichen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Grundrechte geschaffen, in der die persönlichen, staatsbürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte zusammengefasst wurden.

Wichtig für das Verständnis der Bedeutung der Grundrechtsrechtscharta ist, dass die Charta der Grundrechte und die im Vertrag von Lissabon zusammengefassten EU-Verträge rechtlich gleichrangig sind.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist in sieben Teile (Titel) untergliedert: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, Justizielle Rechte und Allgemeine Bestimmungen.

Alle in der Charta enthaltenen Grundrechte haben Bedeutung für jede EU-Bürgerin und jeden EU- Bürger, für unser Leben, unseren Alltag und unser demokratisches Zusammenleben.

Die Charta gilt für die Organe der Europäischen Union, das sind das Europäische Parlament, die Europäische Kommission,  der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Kommission, der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und der Europäischen Rechnungshof) Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Europäischen Union und für die Mitgliedsstaaten, wenn diese das EU-Recht umsetzen.

Um zu verdeutlichen, wie wesentlich diese Grundrechte für uns sind, möchte ich hier die Inhalte der Charta  überblicksmäßig vorstellen. Artikel 1 besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar und zu achten und zu schützen ist. Die weiteren Artikel im Abschnitt zur Würde des Menschen enthalten Bestimmungen  darüber, dass niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf, das Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung, das Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit und das Recht auf Unversehrtheit.

Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit spielt in Medizin und Biologie eine Rolle und verweist ausdrücklich auf die freie Einwilligung nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Vorgaben.

Unter Titel II, Freiheiten, finden sich die Achtung des Privat- und Familienlebens. Demnach hat jede Person das Recht auf Achtung  ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation, das Recht eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen und den Schutz der personenbezogenen Daten. Zu den Freiheiten gehören die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freiheit von Wissenschaft und Kunst,  das Recht auf Bildung, die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten, aber auch die unternehmerische Freiheit und das Eigentumsrecht. Auch das Asylrecht und der Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung sind hier verankert.

Titel III, Gleichheit, besagt, dass alle Personen vor dem Gesetz gleich sind und enthält das Diskriminierungsverbot: “Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten“.

Die Gleichheit von Männern und Frauen  ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen. Geregelt werden hier auch die Rechte des Kindes, der älteren Menschen und der Integration von Menschen mit Behinderung.

In Titel IV, Solidarität, geht es unter anderem um den Schutz von Arbeitnehmerinnen, das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen, gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen, das Verbot von Kinderarbeit, Mutterschaftsurlaub, aber auch um soziale Sicherheit und soziale Unterstützung. Der Gesundheitsschutz, wonach jede Person das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der Einzelstaatlichen Rechtsvorschriften hat, der Umweltschutz und der Verbraucherschutz sind ebenfalls hier verankert.

In Titel V finden sich die BürgerInnenrechte. Dazu gehören das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament genauso wie das aktive und passive Wahlrecht für UnionsbürgerInnen bei Kommunalwahlen in dem Mitgliedsstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Dieser Titel enthält auch das Petitionsrecht, d.h. das Recht eine Petition an das Europäische Parlament zu richten, und das Recht auf Zugang zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission.  Aber auch der diplomatische und konsularische Schutz sowie das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, sind in der Charta enthaltene  BürgerInnenrechte.

 Zu den Justiziellen Rechten in Kapitel VI gehören das Recht auf ein unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung und Vereidigungsrechte, sowie der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang  mit Straftaten und Strafen.

Kapitel VII enthält Allgemeine Bestimmungen u.a. betreffend den Anwendungsbereich, das Schutzniveau und das Verbot des Missbrauchs der Rechte.

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sind grundlegende Werte der Europäischen Union. Ein zentraler Bestandteil der Demokratie sind freie und faire Wahlen. Zur Stärkung der Demokratie in Europa ist es von wesentlicher Bedeutung, das  Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wahrzunehmen (in Österreich: Sonntag, 9. Juni 2024).

Siehe dazu auch: EU-Wahlen https://www.diespurensucherin.at/eu-wahlen/

Link:

Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Volltext: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12016P%2FTXT

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