EU: die Rechte der Frauen
Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist einer der grundlegenden Werte der EU. Die Europäische Union (EU) hat sich dazu verpflichtet, „bei allen ihren Tätigkeiten“ Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.
Im Europäischen Parlament waren im Februar 2024 39;8 % der Europaabgeordneten Frauen, sie stellen derzeit die Präsidentin und 6 der 14 Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments.
Einer der für die Arbeit des Europäischen Parlaments wesentlichen 20 Ausschüsse ist der ständige Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter im Europäischen Parlament FEMM.
Zuständig ist der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter für die Definition, die Förderung und den Schutz der Rechte der Frau in der Union und damit zusammenhängende Maßnahmen der Union; die Förderung der Rechte der Frau in Drittländern; die Politik der Chancengleichheit, einschließlich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen in Bezug auf die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und Behandlung am Arbeitsplatz; die Beseitigung aller Formen von Gewalt und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts die Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender-Mainstreaming in allen Politikbereichen; die Weiterverfolgung und Umsetzung der internationalen Abkommen und Konventionen, die die Rechte der Frauen betreffen und für die Förderung des Bewusstseins für die Rechte der Frauen.
In seinem Tätigkeitsbericht für die 9. Legislaturperiode (2019 – 2024) gibt der Ausschuss einen Überblick über seine wichtigsten Aktivitäten und Initiativen in den letzten fünf Jahren. Es war die seit der Gründung des Ausschusses aktivste Legislaturperiode, in der es gelungen ist, grundlegende Verbesserungen im Hinblick auf die wirtschaftliche Unabhängigkeit und im Kampf gegen Gewalt an Frauen zu erreichen.
Anhand von einigen Beispielen soll dies konkretisiert werden, wobei jene ausgewählt wurden, die letztlich vom Europäischen Parlament auch beschlossen wurden.
Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben hat das Europäische Parlament im Jahr 2019 neuen Regeln zugestimmt, die es Eltern und pflegenden Angehörigen ermöglich sollen, Arbeit und Familie besser in Einklang zu bringen.
Bereits 2022 wurde vom Europäischen Parlament die Richtline über Frauen in Aufsichtsräten beschlossen. Damit sollen transparente Einstellungsverfahren in Unternehmen eingeführt werden. Ziel ist, bis Ende 2026 mindestens 40 % der Posten der nicht geschäftsführenden Direktoren bzw. 33 % aller Direktorenposten mit dem unterrepräsentieren Geschlecht zu besetzen.
Im März 2023 verabschiedete das Parlament neue Vorschriften über verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz. Dadurch erhalten ArbeitnehmerInnen und die Organisationen, von denen sie vertreten werden, bessere Möglichkeiten, bestehende geschlechtsspezifische Lohnunterschiede festzustellen und Maßnahmen zu ergreifen und das Recht für gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit durchzusetzen.
Wesentliche Fortschritte konnten im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen erzielt werden.
Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments erfolgte am 1. Oktober 2023 der Beitritt der Europäischen Union zur sog. “Istanbul Convention”, dem Übereinkommen von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt des Europarates. Mit diesem Übereinkommen wurde anerkannt, dass Gewalt gegen Frauen eine Verletzung ihrer Menschenrechte darstellt. Es soll Frauen vor allen Formen von Gewalt schützen sowie Opfer von Gewalt unterstützen.
Im April 2024 hat das Europäische Parlament die ersten EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt verabschiedet, die eine Reihe von neuen Regeln vorsieht, dazu gehören auch strengere Vorschriften gegen Cybergewalt, das Verbot der Zwangsheirat und die bessere Unterstützung von Opfern von Gewalt.
Zur Bekämpfung des Menschenhandels wurde ebenfalls im April 2024 wurde ein Gesetz verabschiedet, mit dem der Anwendungsbereich der derzeitigen Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels und zur besseren Unterstützung seiner Opfer erweitert wird. Vom Menschenhandel sind Frauen und Mädchen besonders betroffen; zwei von drei Opfern sind Frauen und Mädchen. Die Gründe für den Menschenhandel sind unterschiedlich und reichen von sexueller Ausbeutung Zwangsarbeit, über erzwungene kriminelle Aktivitäten bis hin zu erzwungenen Organspenden und Ausbeutung durch Leihmutterschaft.
Der Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter hatte in der letzten Legislaturperiode zudem eine regelmäßige und intensive Zusammenarbeit mit EIGE, dem Wissenszentrum der Europäischen Union für die Gleichstellung der Geschlechter, die durch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für EIGE noch gestärkt wurde.
Wie dem Tätigkeitsbericht zu entnehmen ist, konnte der Ausschuss in den letzten Jahren zukunftsweisende Maßnahmen für Frauen in der Europäischen Union auf den Weg bringen.
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sind grundlegende Werte der Europäischen Union. Ein zentraler Bestandteil der Demokratie sind freie und faire Wahlen. Zur Stärkung der Demokratie in Europa ist es von wesentlicher Bedeutung, das Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wahrzunehmen (in Österreich: Sonntag, 9. Juni 2024).
Siehe dazu auch: EU-Wahlen https://www.diespurensucherin.at/eu-wahlen/
Links:
FEMM: https://www.europarl.europa.eu/committees/de/femm/home/highlights
FEMM Tätigkeitsbericht 2019-2024: https://www.europarl.europa.eu/committees/de/femm-activity-report-2019-2024/product-details/20240423CAN73181