1919: Frauen wählen!

1919: Frauen wählen!


Ein besonderer Gedenktag: 16. Februar 2019

Der Kampf um das allgemeine Wahlrecht hatte bereits im Jahr 1848 begonnen und wurde seit damals von der bürgerlichen und der proletarischen Frauenbewegung geführt. Von den meisten politischen Parteien (bis auf die Sozialdemokraten und tschechisch-nationale Parteien) wurde das allgemeine Frauenwahlrecht aber bis zum Ende des Ersten Weltkriegs und der damit verbundenen Umbrüche und Veränderungen abgelehnt.

Am 3. Jänner 1918 fand eine Frauenwahlrechtsversammlung statt, der sich neben den bürgerlichen und proletarischen erstmals auch katholische und nationale Frauenorganisationen anschlossen. Bürgerliche und proletarische Frauenvereine richteten im Oktober 1918 eine gemeinsame Petition an die Nationalversammlung zur Einführung des Frauenwahlrechts.

Bereits im Oktober 2018 hatte die Provisorische Nationalversammlung die Einschränkungen der Vereins- und Versammlungsfreiheit für Frauen aufgehoben.

Am 12. November 2018, am Tag der Ausrufung der Republik, wurde das “Gesetz über die Staats- und Regierungsform Deutschösterreichs” von der Provisorischen Nationalversammlung beschlossen. Dieses Gesetz hat auch die Grundsätze des Wahlrechts für die zu wählende Konstituierende Nationalversammlung festgelegt. Diese sahen sowohl die Verhältniswahl vor als auch das “allgemeine, gleiche, direkte und geheime Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts” vor.

In der Wahlordnung zur konstituierenden Nationalversammlung wurde das Wahlalter von 24 Jahren (damals das Alter der Volljährigkeit) auf 20 Jahre gesenkt, um Personen, die Kriegsdienst geleistet hatten, mit einzuschließen. Das passive Wahlrecht galt für Frauen und Männer ab 29 Jahren.

Damit konnten bei den Wahlen zur Konstituierenden (verfassunggebenden) Nationalversammlung am 16. Februar 1919 in Österreich erstmals Frauen wählen und kandidieren.

Die Wahlbeteiligung der Frauen lag bei 82,10% (Männer: 86,9 %).

Mit dieser Wahl zogen auch die ersten ersten 11 weiblichen Abgeordneten Österreichs (von damals insgesamt 170) in das Parlament ein:

Anna Boschek, Emmy Freundlich, Adelheid Popp, Gabriele Proft, Julie Rauscha, Therese Schlesinger, Amalie Seidel, Irene Sponner, Maria Tusch (alle von der Sozialdemokratischen Partei), Hildegard Burjan (Christlichsoziale Partei), Lotte Furreg (Großdeutsche Partei).

Die ersten weiblichen sozialdemokratischen Abgeordneten der Verfassungsgebenden Nationalversammlung am 4. März 1919 1. Reihe: Adelheid Popp, Anna Boschek 2. Reihe: Gabriele Proft, Therese Schlesinger 3. Reihe: M. Tusch, Amalie Seidel

Siehe auch: Frauenrechte in Österreich – Meilensteine http://www.diequerdenkerin.at/frauenrechte/

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