Gender Mainstreaming
Definition und gesetzliche Grundlagen
Was ist Gender Mainstreaming?
Gender Mainstreaming ist eine Strategie zur Erreichung des Ziels der Gleichstellung der Geschlechter und als Erweiterung der Gleichstellungspolitik zu verstehen.
Der Begriff Gender bezeichnet – im Gegensatz zum biologischen – das sozial konstruierte Geschlecht. Geschlechterrollen, d.h. die Vorstellungen und Erwartungen der Gesellschaft, wie Frauen und Männer sind bzw. sein sollen, werden von der jeweiligen Gesellschaft bestimmt und erlernt und sind daher veränderbar.
Ausgangspunkt für alle Maßnahmen ist, dass Frauen und Männer in allen gesellschaftlichen Bereichen gleiche Chancen vorfinden müssen. Mit anderen Worten: Frauen und Männer müssen auf der Grundlage gleicher Rechte und Ressourcen in allen Bereichen der Gesellschaft teilhaben können.Durch entsprechende Maßnahmen sollen bestehende Ungleichheiten verringert und letztlich abgeschafft werden.
Gleichstellung ist erreicht, wenn alle Strukturen und Entscheidungsprozesse so gestaltet sind, dass Frauen und Männer aufgrund ihrer Geschlechterrollen in Bezug auf individuelle Lebensgestaltung, Verteilung von Macht, Ressourcen und Arbeit weder bevorzugt noch benachteiligt sind (vergl. Definition Territorialer Beschäftigungspakt Österreich).
Grundlagen:
In der Österreichischen Bundesverfassung sind die Verpflichtung zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern und das Diskriminierungsverbot festgeschrieben (Art. 7 Abs. 1 und 2 B-VG).
Aus Bundesebene wurde Gender Mainstreaming Bundesebene durch die Ministerratsbeschlüssevom 11. Juli 2000, vom 3. April 2002 und vom 9. März 2004 institutionell verankert.
Mit der Novelle des Bundes- Verfassungsgesetzes 2008 wurden das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz dahingehend geändert, dass Bund, Länder und Gemeinden nunmehr bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben haben. Seitdem besteht die Verpflichtung des Bundes, bei seiner Haushaltsführung die Wirkungsorientierung der Maßnahmen auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu beachten.
Die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen
1979 beschlossene UNO-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen wurde von Österreich im Jahr 1982 ratifiziert.
Der Gender Mainstreaming Ansatz ist auch ein wichtiger Pfeiler der
Europäischen Gleichstellungspolitik. Europäische Kommission hat im Jahr 1996 eine Mitteilung zur „Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft“ herausgegeben, in der sie sich zur zur Strategie „Gender Mainstreaming“ bekennt.
Österreich ist als EU-Mitgliedsstaat zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern verpflichtet. Im Art. 3 des Amsterdamer Vertrages heißt es: „Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.“
Link:
Factsheet: Umsetzung der Gleichstellungsstrategie in der Bildungsarbeit mit älteren Menschen. Autorin: Dorothea Sauer. Hg. BMASGK, 2. Auflage, Wien 2019 https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/3/0/1/CH3434/CMS1490683690587/factsheet_umsetzung_der_gleichstellungsstrategie_2._auflage_2019.pdf
Europäische Union: https://ec.europa.eu/europeaid/sectors/human-rights-and-democratic-governance/gender-equality/gender-mainstreaming_en
European Institute for Gender Equality: https://eige.europa.eu/gender-mainstreaming