Meinungsfreiheit
oder doch nicht?
Ein wesentliches Grundrecht und eine der Grundlagen von demokratischen Systemen ist das Recht auf Meinungsfreiheit. Eine Demokratie braucht informierte Bürgerinnen und Bürger, die aktiv und verantwortungsvoll am politischen Geschehen ihres Landes teilhaben, mitdiskutieren und mitbestimmen können und bei Wahlen eigenständig bewusste Entscheidungen für die eine oder andere politische Richtung treffen.
Voraussetzung dafür ist, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, sich zu informieren, Zugang haben zu Statistiken, Studien und Forschungsarbeiten, zu verschiedenen Pressemeldungen und -artikeln, aber auch zu veröffentlichten Beiträgen im Internet, um sich aus den unterschiedlichen Positionen, auch durch Diskussionen mit anderen Menschen, in denen unterschiedliche Positionen zu Wort kommen, ihre eigene Meinung bilden zu können.
Das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit ist in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert: “Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
YouTube hat vorige Woche einen Videobeitrag des österreichischen Psychiaters und Psychotherapeuten Stephan Bonelli in dem er für Meinungsfreiheit auch für Kritiker von Maßnahmen während der Corona-Pandemie eintrat, „als unangemessenen Inhalt“ gelöscht. In einem neuen Beitrag, in dem er über die Löschung informierte, hat er das Video nochmals veröffentlicht, um allen die Möglichkeit zu geben, sich ihre eigene Meinung zu bilden.