Charta der Grundrechte der EU
Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie Die gemeinsamen Grundsätze und Werte der Europäischen Union sind Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Förderung von Frieden und Stabilität. Der Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Lissabon) hat – kurz zusammengefasst – Regelungen betreffend der Zuständigkeiten, der Politikbereiche, den institutionellen Aufbau der Europäischen Union, den Ausbau der Demokratie und den verbesserten Schutz der Grundrechte zum Inhalt. Mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die seit 2009 (Vertrag von Lissabon) rechtsverbindlich ist, wurde ein…